Gehaltserhöhung_Banner

Wichtigkeit und Bedeutung
von Betriebsvereinbarungen!

Die wesentlichen Rechte und Pflichten der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen werden durch Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag bestimmt. Das heißt, als Basis gilt das Gesetz. Bestimmungen in Kollektivverträgen können nur besser als das Gesetz sein und Betriebsvereinbarungen wiederum besser als der Kollektivvertrag.

Wir – als Personalvertretung – verhandeln Betriebsvereinbarungen im Sinne der ArbeitnehmerInnen und zum Vorteil der Kollegenschaft.

Die Ausarbeitung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen (BV’s), zählt zu einer der Kernaufgaben von BetriebsrätInnen. Durch BV’s können bestimmte Arbeitsbedingungen im Betrieb einheitlich geregelt werden.

Hierbei handelt es sich um schriftliche Vereinbarungen, die vom Be­triebs­in­haber und dem Betriebsrat in Angelegenheiten abgeschlossen werden – in denen durch Gesetz (z.B. Arbeitsverfassungsgesetz oder Arbeitszeitgesetz) oder Kollektivvertrag der Abschluss einer BV zugelassen wird:

  • freiwillige Betriebsvereinbarungen: z.B. die Einführung von leistungsbezogenen Prämien und Entgelten, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, etc. …
    -> der Abschluss ist nicht erzwingbar
    ->  wenn unbefristet: Kündigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Letzten eines Kalendermonats schriftlich (Nachwirkung)
  • erzwingbare / notwendige Betriebsvereinbarungen: z.B. allgemeine betriebliche Ordnungsvorschriften, die Einteilung der täglichen Arbeitszeit oder der Sozialplan
    -> keine Kündigung möglich
  • nicht erzwingbare / notwendige Betriebsvereinbarungen: z.B. Disziplinarordnung, Personalfragebögen, Kontrollmaßnahmen, Leistungsentgelte
    -> dürfen vom Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebsrates und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung umgesetzt werden
    -> wenn unbefristet: Kündigung ohne Einhaltung einer Frist und ohne Nachwirkung sowie jederzeit von jeder Vertragspartei

Alle Arten von Betriebsvereinbarungen können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Eine schriftliche einvernehmliche Beendigung ist jederzeit ohne Frist möglich.

Aktuell gibt es bei A1 Telekom Austria AG 52 aufrechte und gültige Betriebsvereinbarungen. Derzeit werden folgende BV’s mit dem Unternehmen verhandelt:

  • KPI Cockpit (MyToolbox) – automationsunterstützten Verarbeitung zur Verwendung und Auswertung von MA Daten
  • Variable Arbeitszeit in der BUC
  • CIM Service (Genesys) – Callroutingsysteme

Um eine Schlechterstellung und Nachteile für MitarbeiterInnen zu verhindern, setzen sich Tag täglich eure BetriebsrätInnen für euch ein und kämpfen für die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse.

Kleiner Preis, große Leistung!

Du zahlst nur 1% von deinem Bruttogehalt oder von deiner Bruttolehrlingsentschädigung. Bei höherem Einkommen gibt es einen Maximalbetrag. Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit und ohne Frist kündigen. Du kannst deinen Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen.

> Mitgliedsbeitrag

Gemeinsam sind wir stark!
Um deine Interessen bestmöglich vertreten zu können brauchen wir dich! Werde auch du GPF-Mitglied und sei Teil unserer Bewegung.
I
Mit deiner Mitgliedschaft
gibt es eine starke Gewerkschaft!
Mit einer starken Gewerkschaft …
gibt es eine starke Arbeiterkammer!
Mit einer starken Gewerkschaft
und einer starken Arbeiterkammer …
gibt es eine starke Personalvertretung!
Mitglied werden Banner
Deine Vorteile als GPF-Mitglied_Banner