Recht2022-09-27T13:05:40+02:00

Rechtsschutz

Kostenloser Rechtsschutz in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. In Streitfragen bezüglich Datenschutzverletzung kann Rechtsschutz nur dann gewährt werden, wenn das GW-Mitglied Beschuldigter ist.

Der Rechtsschutz umfasst die Vertretung vor Gerichten, Vertretung vor Behörden und Ämtern, Rechtshilfe in Konkurs- und Ausgleichsverfahren, Durchführung von Interventionen, Unterstützung in Exekutionsverfahren.

Rechtsschutzansuchen müssen über die zuständige Landes- bzw. Bundesfachgruppe beantragt und befürwortet werden.

Keine freie Rechtsanwaltswahl.

Rechtsschutzansuchen können ohne jegliche Begründung abgelehnt werden.

GPF-Rechtsberatung

Rechtsberatung

Einmal jährlich kann jedes GW-Mitglied um eine kostenlose Rechtsberatung in Privatangelegenheiten ansuchen.

Es müssen keinerlei Gründe auf dem Antragsformular angeführt werden.

Das vom Ansuchenden ausgefüllte Formular muss von der jeweiligen Landes- bzw. Bundesfachgruppe mittels Unterschrift befürwortet werden.

Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der jeweiligen Landes- bzw. Bundesfachgruppe unterstützen gerne bei Unklarheiten!

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