Rechtsschutz
Kostenloser Rechtsschutz in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. In Streitfragen bezüglich Datenschutzverletzung kann Rechtsschutz nur dann gewährt werden, wenn das GW-Mitglied Beschuldigter ist.
Der Rechtsschutz umfasst die Vertretung vor Gerichten, Vertretung vor Behörden und Ämtern, Rechtshilfe in Konkurs- und Ausgleichsverfahren, Durchführung von Interventionen, Unterstützung in Exekutionsverfahren.
Rechtsschutzansuchen müssen über die zuständige Landes- bzw. Bundesfachgruppe beantragt und befürwortet werden.
Keine freie Rechtsanwaltswahl.
Rechtsschutzansuchen können ohne jegliche Begründung abgelehnt werden.
GPF-Rechtsberatung
Rechtsberatung
Einmal jährlich kann jedes GW-Mitglied um eine kostenlose Rechtsberatung in Privatangelegenheiten ansuchen.
Es müssen keinerlei Gründe auf dem Antragsformular angeführt werden.
Das vom Ansuchenden ausgefüllte Formular muss von der jeweiligen Landes- bzw. Bundesfachgruppe mittels Unterschrift befürwortet werden.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der jeweiligen Landes- bzw. Bundesfachgruppe unterstützen gerne bei Unklarheiten!