Seniorenrate Klage

Sozialversicherungsreform: Der österreichische Seniorenrat zieht vor den Verfassungsgerichtshof

In den vergangenen Wochen wurden bereits mehrfach Verfassungsklagen gegen die Zusammenlegung der Sozialversicherungen angekündigt. Nun wendet sich auch der Seniorenrat an den VfGH.

Der Grund dafür: Den Vertreterinnen und Vertretern der SeniorInnen im Hauptverband wurde das Stimmrecht entzogen. Des Weiteren wurde die angekündigte Mindestpension kritisiert.

Tatsache ist, dass die Pensionistinnen und Pensionisten mit immerhin mit 2,4 Millionen Beitragszahlern fast ein Drittel der Versicherten in der Krankenversicherung stellen. Damit decken sie fast 30 Prozent der Beträge ab.

Die Präsidenten, Peter Kostelka und Ingrid Korosec, verkündeten anlässlich einer Seniorenratssitzung im Parlament, dass derzeit bereits an einem entsprechenden Individualantrag gearbeitet wird. „Es reicht dem Seniorenrat, wir ziehen daraus jetzt die Konsequenzen“, betonte Kostelka.

Frauen benachteiligt durch Mindestpension

Zudem wurde auch die angekündigte Mindestpension von 1.200 Euro mit 40 Beitragsjahren kritisiert. „Wir glauben, dass die Probleme so kaum gelöst werden können“. Problematisch sehen die beiden vor allem die Voraussetzung von 40 Erwerbsjahren, um überhaupt Anspruch darauf zu haben. Diese Maßnahme würde besonders Männern zugutekommen. „Frauen werden hier benachteiligt, sie erreichen nur selten 40 Beitragsjahre“, meinte Kostelka. Daher sollten auch die Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt werden.

Bei der angekündigten Steuerreform fordert der Seniorenrat ein Mitspracherecht. „Wir verlangen rasch Gespräche mit dem Finanzminister“, betonte Kostelka. Grundsätzlich würde das Vorhaben, Geringverdiener durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge zu entlasten, zu begrüßen sein. Wichtig sei aber, dass die Krankenkassen nicht „ausgehungert werden“. Der Bund müsste die rund 700 Millionen Euro, die den Krankenkassen fehlen, in vollem Umfang ersetzen. Es darf zu keinen Leistungseinbußen und schon gar nicht zu einem Selbstbehalt kommen.