Karfreitag

Neue Karfreitags-Regelung

Mogelpackung
“persönlicher Feiertag“ –
Eingriff in Kollektivverträge

Die Karfreitagsdebatte ist momentan in aller Munde. Am Mittwoch, 27. Jänner soll im Nationalrat ein neuer Gesetzesentwurf zum Karfreitag beschlossen. Leitender Sekretär im ÖGB, Bernhard Achitz geht allerdings davon aus, dass die von der Bundesregierung ins Auge gefasste Neuregelung zum Karfreitag rechtlich nicht wasserdicht ist. „Wir werden genau analysieren, ob das verfassungs- oder europarechtlich hält. Danach werden wir entscheiden, wann, wie und wo man klagen wird.“ Achitz betonte auch, dass es sich bei dem Vorhaben nicht nur um einen Eingriff in den General-Kollektivvertrag, sondern in alle Kollektivverträge handle.

Mogelpackung “persönlicher Feiertag“

Die Regierung redet zwar vom “persönlichen Feiertag“, aber das Gesetz sieht für Karfreitag keinen Feiertag mehr vor – für niemanden. Es erlaubt nur, einen seiner Urlaubstage an einem selbst gewählten Tag zu verbrauchen. Damit fehlt dieser Urlaubstag für die Erholung im eigentlichen Urlaub. Die ArbeitnehmerInnen zahlen sich ihren freien Tag selbst.

Viele werden sich nicht trauen,
den Karfreitag frei zu nehmen

Theoretisch hat nun jede/r ArbeitnehmerIn das Recht, drei Monate vorher einen beliebigen Tag einseitig zum Urlaubstag zu erklären, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Im Gesetz steht aber auch, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten “ersuchen“ kann, “freiwillig“ doch zu arbeiten. Das ist realitätsfern – viele ArbeitnehmerInnen werden sich nicht trauen, auf ihren freien Tag zu bestehen – aus Angst, dann bei der erstbesten Gelegenheit ihren Job zu verlieren.

Viele sind zu kurz im Betrieb,
um den freien Tag beanspruchen zu können

Drei Monate Vorankündigung, wenn man einen einzigen Tag frei haben will – das ist sehr lang. Nicht alle planen so lang im Voraus. Andere können gar nicht vorplanen, weil sie zum Termin des Karfreitags noch keine drei Monate in ihrem Unternehmen sind. Die Regierung bestraft also Menschen, die arbeitslos waren und wieder einen Job gefunden haben, die Saisonbeschäftigten (vor allem im Tourismus und am Bau), aber auch alle, die flexibel und mobil sind und ihren Arbeitsplatz gewechselt haben.


EuGH-Urteil hätte Feiertag für alle gebracht

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat den Karfreitag zum Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen gemacht. Die Regierung hat das aber verhindert und den Karfreitag komplett aus dem Gesetz gestrichen. Statt Feiertag für alle heißt es jetzt Feiertag für niemanden. Letztendlich wurde den ArbeitnehmerInnen kein Feiertag gegeben, sondern ein Urlaubstag genommen. Das ist ein Kniefall vor der Wirtschaft und eine Verhöhnung der arbeitenden Menschen.

Mehr Informationen zur Karfreitagsdebatte:

Feiertag am Karfreitag gestrichen
Karfreitag als Feiertag für alle