Kurszuschüsse der GPF: Alle Förderungen auf einen Blick
Du investierst in deine Aus- und Weiterbildung? Die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten (GPF) unterstützt ihre Mitglieder dabei mit zahlreichen Kurszuschüssen, Prämien und Förderungen. Hier findest du alle Zuschüsse auf einen Blick.
Das Wichtigste in Kürze
Hobby- und Freizeitkurse: bis zu 50 €
✅ Studium & Vollmatura: bis zu 600 €
Berufsreifeprüfung: bis zu 300 €
Werkmeisterprüfung & Beamten-Aufstiegsprüfung: bis zu 300 €
Weiterbildungskurse: bis zu 150 €
Lehrabschlussprüfung: 100 € Bonus
Studienfonds: bis zu 350 €
Antragsformulare & Downloads
Du möchtest einen Kurszuschuss beantragen? Alle Antragsformulare, Richtlinien findest du hier:
Kurszuschüsse und Förderungen
Hobby- und Freizeitkurse
50 % des Kursbeitrags, maximal 50 € pro Kalenderjahr.
Hochschulstudium
Förderung bis zu 600 €.
Vollmatura (Technische Matura)
Förderung bis zu 600 €.
Berufsreifeprüfung
Förderung bis zu 300 €. Als Teilprüfung einer Vollmatura bzw. HTL wird keine separate Leistung gewährt.
Werkmeisterprüfung und Beamten-Aufstiegsprüfung
Förderung bis zu 300 €.
Abschluss der Verwaltungsakademie
Förderung bis zu 300 €.
Studienberechtigungsprüfung
Förderung bis zu 150 €.
Fachhochschule oder Universitätslehrgang
Förderung bis zu 150 € pro Jahr (maximal 4 Jahre).
Ingenieur-Ausbildung
Ausbildungslehrgang und Ablegung der Prüfung zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur: Förderung bis zu 150 €.
Facharbeiteraufstiegsprüfung
Förderung bis zu 150 €.
Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg
Förderung bis zu 150 €.
Hauptschulabschlussprüfung
Förderung bis zu 100 €.
Berufliche Weiterbildungskurse
50 % des Kursbeitrags, maximal 150 € pro Kalenderjahr.
Studienfonds
Je nach Haushaltseinkommen Förderung von 150 € bis 350 €.
Bonus für die Lehrabschlussprüfung
Für eine erfolgreich absolvierte Lehrabschlussprüfung gibt es eine Prämie von 100 €. Voraussetzung sind 12 Monate durchgehende Mitgliedschaft.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderung.
- Für viele Kurszuschüsse gilt eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft bei Kursbeginn bzw. im Kursjahr.
- Der Kursbesuch bzw. Abschluss muss nachgewiesen werden.
- Anträge für Kurszuschüsse müssen innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden. Danach erlischt der Anspruch.
- Für die Prämie zur Lehrabschlussprüfung ist eine 12-monatige durchgehende Mitgliedschaft Voraussetzung.
