Einigung Generalkollektivvertrag_Banner
Am 13.01.2020 haben Verhandlungen zwischen ÖGB unter Einbindung der GPF und der Wirtschaftskammer bezüglich eines General-Kollektivvertrags zu den Themen Testung und maskenfreie Zeit stattgefunden. Dabei konnte eine Einigung erzielt werden.

Dieser Kollektivvertrag wird erst nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung und dazugehöriger Verordnung in Kraft treten. Wir werden dich informieren, wenn das der Fall ist. Er gilt bis 31. August 2021.

Der General-KV wird für alle Betriebe, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt, gelten. So auch bei der Österreichischen Post AG, A1 Telekom, Postbus und Austro Control im Bereich der Angestellten und KV-Neu Beschäftigten. Für die Beamtinnen und Beamten muss diese Regelung gesetzlich verankert werden

Testungen
Bei angeordneten Tests sind ArbeitnehmerInnen bei Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freizustellen. Besteht allerdings keine Pflicht zu testen, so soll tunlichst außerhalb der Arbeitszeit getestet werden. Ist dies nicht möglich, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer maximal einmal wöchentlich dafür freistellen. Der Termin ist dann einvernehmlich zu bestimmen.

Bestehende Regelungen, insbesondere in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder betriebliche Übungen, die für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen vorsehen, werden durch den General-Kollektivvertrag nicht berührt.

Maskenfreie Zeit
Monatelang fordern wir bereits die Maskenpause, jetzt haben wir auch hier einen Erfolg zu verbuchen:
Arbeitnehmern, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen im Zusammenhang mit Covid-19 zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist durch geeignete arbeitsorganisatorische Maßnahmen, jedenfalls nach 3 Stunden Maskentragen, ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.

Wir freuen uns, dass unser Druck und unsere Anstrengungen hier Wirkung gezeigt haben.

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