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Forderung nach Abschaffung
des Pensionssicherungsbeitrages
neuerlich eingebracht!

Am 9. März 2020 wurde neuerlich eine parlamentarische Bürgerinitiative für die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages – diesmal von der GÖD – im Parlament eingebracht.

Der gegenwärtige Pensionssicherungsbeitrag belastet die Ruhebezüge der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, sowie jene von Bahn und Post mit bis zu 3,3 % und mehr. Betroffen sind dabei weiters alle Versorgungsbezüge von Witwen, Witwer und Waisen, unabhängig ihrer Höhe.

Für GPF-Bundesvorsitzenden Helmut Köstinger und den GPF-Bundespensionistensprecher Ditmar Fürst ist es unverständlich, dass auch jene Ruhebezüge belastet werden, die in ihrer Höhe unterhalb jener von Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung liegen. Das Ziel der GPF ist die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung. Bereits in der Vergangenheit gab es eine Petition mit 41.000 und eine Bürgerinitiative mit 4.100 Unterstützungsunterschriften eingebracht von der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten. Die Umsetzung jedoch aufgrund der Auflösung des Nationalrates scheiterte.

Wir werden als GPF weiterhin nicht locker lassen!

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