Arbeitnehmerveranlagung – lass Dein Geld nicht liegen!
Zu kompliziert, zu langwierig, nicht durchschaubar – viele Beschäftigte verzichten auf den Steuerausgleich, weil sie ihn als unangenehme Hürde empfinden oder weil sie der Meinung sind, es würde den Aufwand nicht lohnen. Viele sind dann aber überrascht, wieviel Geld sie tatsächlich zurückbekommen!
Etliche Aufwendungen, die sich über das Jahr ansammeln, können in die Berechnung mit einbezogen werden: z.B. Kosten von Fort- und Weiterbildung, Pendlerpauschale, Homeoffice, Krankheitskosten und/oder Kosten aufgrund von Behinderung, Familiäres wie etwa der Alleinerzieherabsetzbetrag, Kosten für die Betreuung eines/einer Angehörigen in häuslicher Pflege, u.v.m.
Damit man bei all dem nicht den Überblick verliert, hat der ÖGB in folgendem Artikel anhand von 10 Tipps alles Wichtige und Beachtenswerte für Dich zusammengefasst: https://www.oegb.at/themen/soziale-gerechtigkeit/steuern-und-konjunktur/was-man-von-der-steuer-absetzen-kann
Alle Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung findest du auch auf
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung.html und
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps
Übrigens: Idealerweise sollte man die Arbeitnehmerveranlagung ab Anfang März machen, da die Arbeitgeber bis Ende Februar Zeit haben, um die Jahreslohnzettel einzureichen.
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