Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) könnte für Beamt:innen im Ruhestand von Bedeutung sein. Um mögliche Rechtsansprüche zu wahren, empfiehlt die GPF ein vorsorgliches Musteransuchen an die pensionsauszahlende Stelle.
Was hat das Gericht entschieden?
Bei der Pensionsanpassung 2019 wurden höhere Pensionen durch eine Deckelung geringer erhöht als niedrigere Pensionen. Konkret wurde ab einem Gesamtpensionseinkommen von 3.402 Euro statt einer prozentuellen Erhöhung ein Fixbetrag von 68 Euro vorgesehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass diese Regelung Männer in höheren Bezugsgruppen mittelbar aufgrund des Geschlechts diskriminiert. Der Grund: In diesen Gruppen waren Männer deutlich überrepräsentiert. Im konkreten Fall hat das Gericht dem Beschwerdeführer recht gegeben und statt des Fixbetrags eine Erhöhung um zwei Prozent für das Jahr 2019 zugesprochen. Ob diese Rechtsauffassung auch höchstgerichtlich bestätigt wird und welche weiteren Auswirkungen sich daraus ergeben, ist derzeit noch offen.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Um mögliche Rechtsansprüche zu wahren und insbesondere keine Fristen zu versäumen, empfiehlt die GPF, vorsorglich ein Musteransuchen bei der zuständigen pensionsauszahlenden Stelle einzubringen. Das Ansuchen kann bei der BVAEB bzw. – je nach Zuständigkeit – bei der Pensionsversicherung (PV) eingebracht werden. Es wird zum jeweiligen Pensionsakt genommen. Die GPF unterstützt diese vorsorgliche Aktion gemeinsam mit der GÖD und stellt ihren Mitgliedern dafür alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
Alle wichtigen Unterlagen zum Download
Nachfolgend findest du das ausführliche Informationsschreiben, das Musteransuchen sowie den
Link zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Bitte informieren dich genau und bring das Musteransuchen vorsorglich bei deiner zuständigen pensionsauszahlenden Stelle ein.
-> Ausführliches Informationsschreiben
Alle wichtigen Hintergründe zur Entscheidung und zur Wahrung möglicher Rechtsansprüche.
-> Musteransuchen
Vorlage zum Ausfüllen und Einbringen bei der zuständigen pensionsauszahlenden Stelle.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Die vollständige Veröffentlichung des BVwG zum Urteil.
-> Link