ÖVP, FPÖ und NEOS gegen
Gleichstellung der Beamten!

Leider hat der am 25. September 2019 von der SPÖ (Abg. Muchitsch) eingebrachte „Entschließung-bzw. Abänderungsantrag“ zum Pensionsanpassungsgesetz 2020 keine Mehrheit im Parlament gefunden, da ÖVP, FPÖ und Neos dem Antrag der SPÖ nicht zugestimmt haben.

Damit gilt dieses Gesetz weiterhin nicht für die Beamten des Öffentlichen Dienstes, der Post, A1-Telekom und des Postbusses. Das sehen wir als klare Diskriminierung der Beamten. GPF-Vorsitzender Helmut Köstinger hat dazu gestern bereits ein Protestschreiben an die Bundeskanzlerin und den Bundesminister für Finanzen übermittelt.

Nachfolgend die Details der Abänderungsanträge der SPÖ im Parlament vom 25. September 2019:

Zahlreiche Anrufe und persönliche Gespräche waren mit ein Auslöser, warum SPÖ-Sozialsprecher Abg. z. NR mit einem Abänderungsantrag auch jene Jahrgängen in die Regelung holen wollte, die nach Abschaffung der „Hacklerregelung“ mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen bestraft wurden. Für Muchitsch war klar, dass dieses Gesetz erweitert werden muss. Leider sehen das FPÖ, ÖVP und NEOS anders und haben sich gegen eine Gleichstellung dieser Jahrgänge ausgesprochen und den Antrag von Muchitsch abgelehnt.

So sieht die Bestimmung jetzt konkret aus:

  • Die Bestimmung tritt mit 1.1.2020 in Kraft und gilt daher für alle Pensionsantritte ab 1. 1. 2020
  • Egal, ob Alterspension, Invaliditätspension oder Schwerarbeitspension – Voraussetzung: 45 Beitragsjahre
  • Betroffen davon ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige – nicht aber Beamte.
  • Angerechnet werden 60 Monate Kindererziehungszeiten, sodass für Frauen 480 Beitragsmonate erforderlich sind.

Muchitsch: „Gerne hätte ich den vielen Menschen, die sich bei uns gemeldet haben mitgeteilt, dass unser Auftrag durch ist und auch sie von der Hacklerregelung neu profitieren. Wir als SPÖ wollten auch jene Jahrgänge, die nach Abschaffen der „Hacklerregelung“ mit bis zu 12,6% Abschlägen in Pension gehen mussten, in die neue Regelung aufnehmen. Immerhin sind 49.000 Menschen von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Wir als SPÖ wollten, dass es hier nicht zu haarsträubenden Ungerechtigkeiten kommt. Außerdem wollten wir als SPÖ auch, dass die Präsenz- und Zivildientszeit mit eingerechnet wird. Aber für unseren Abänderungsantrag gab es leider keine Mehrheit. Echt schade!“

FPÖ. ÖVP und NEOS haben damit eine Gleichstellung mit den Jahrgängen 1954 bis 1957 verhindert und auch eine Anrechnung der Präsenz- und Zivildienstzeiten nicht zugestimmt.

Deshalb hat Muchitsch einen neuerlichen Entschließungsantrag eingebracht, der vorsah:

  • Gleiche Regelung auch für Beamtinnen und Beamten und für definitiv gestellte Post- und Bahnbedienstete
  • Neubemessung der Pensionen mit 1.1.2020 für alle Jahrgänge, die trotz Vorliegen der Voraussetzungen mit bis zu 12,6% Abschlägen in Pension gegangen sind
  • Einbeziehung des Präsenz- und Zivildienstes in die 540 Beitragsmonate

Auch dazu hat es keine Mehrheit gegeben.

Muchitsch abschließend: „FPÖ, ÖVP und NEOS verhindern damit, dass Beamtinnen und Beamte ebenfalls mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können. Sie verhindern, dass Präsenz- und Zivildienstzeiten angerechnet werden. Sie verhindern, dass den Jahrgängen 1954 bis 1957 die Abschläge gestrichen und damit die Pension ab 1.1.2020 bei 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei ausbezahlt werden kann. Ich hoffe den Menschen wird nun endlich bewusst wer auf ihrer Seite steht.”