Musterprozess beim Verfassungsgerichtshof: Antrag auf Rechtsschutz gewährt.
Im Prinzip wurden die Pensionsanpassungen in den letzten Jahren sozial gestaffelt. Pensionen, die über 50% bzw. 55% der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage liegen, wurden jedoch nicht nach der Inflationsrate sondern mit einem Fixbetrag erhöht. Dies führt dazu, dass die Betroffenen Kaufkraftverluste ihrer Pensionen hinnehmen mussten.
Eine Gruppe von dieser Vorgangsweise betroffenen Pensionisten strebt nun eine Klage beim Verfassungsgerichtshof wegen verfassungswidriger Pensionserhöhungen an. Als Begründung wird angeführt, dass die Betroffenen deshalb höhere Pensionen beziehen, weil sie auf Grund ihrer Bezugsposition auch höhere Pensionsbeiträge zahlen mussten. Sozialrechtsexperten halten diese Maßnahme für verfassungswidrig. Weiters wird durch diese restriktiven Erhöhungen in diesem Bereich das Versicherungsprinzip und der Vertrauensgrundsatz in der staatlichen Pensionsversicherung verletzt.
Das Einbringen einer Sammelklage ist nicht möglich, sodass ein Kollege als Kläger auftreten muss.
Die Pensionen wurden ab 2008 zwischen 2,9% und 1,7% erhöht. Ab einer Pension von Euro 2.161,50 mit einem Fixbetrag. Pensionen bis 747 Euro wurden mit 1,7%, von 747,– bis 1.050,– mit 21 Euro (2,9%) darüber bis 1.700 Euro um 2%, darüber bis 2.161,50 zwischen 2% gleichmäßig abfallend bis 1,7% erhöht. Die Erhöhung der Pensionen bis 747 Euro hat in der Öffentlichkeit und bei Experten Kritik hervorgerufen. Die sozial Schwächsten wurden benachteiligt.
Eine Pensionistin aus Oberösterreich hat wegen dieser Ungleichbehandlung mit Unterstützung der OÖ. Arbeiterkammer beim Landesgericht in Linz geklagt und Recht bekommen. Weil das Verfahren in die zweite Instanz geht, ist das Urteil nichts rechtskräftig.
Steuerreform
Die Bundesregierung konnte sich über ein Vorziehen der Steuerreform auf 2009 nicht einigen. Die Inflation ist im Zeitraum vom August 2007 bis April 2008 um rund 3% gestiegen. Besonders die Monate Dezember mit 3,9% und Jänner mit 3,6% waren für den Anstieg verantwortlich. Für die Pensionisten ist die hohe Inflation besonders schwierig, da die Teuerung besonders die Grundnahrungsmittel betrifft. Die Bundesregierung hat daher die Kleinverdiener dadurch entlastet, dass ab 1. 7. 2008 die Arbeitslosenversicherung gestrichen bzw. reduziert wird.
Vorziehen der Pensionserhöhung bringt Entlastung.
Alle Pensionisten werden von der vorgezogenen Pensionsanpassung profitieren. Vereinbart ist, dass die Pensionsanpassung 2009 schon im November dieses Jahres in Kraft tritt.
AK und ÖGB fordern Senkung des Lohnsteuertarifs auf 33%.
Pensionen über 925 Euro bzw. 1.005 Euro werden zur Zeit für jeden Euro darüber mit 38,3% Lohnsteuer belastet, dies belastet mit dem Krankenkassenbeitrag und dem 13a-Beitrag die Pensionsanpassung fast zur Hälfte. Daher die Forderung nach einer spürbaren Entlastung bei der Steuerreform 2010.
Sprechtage
Als Vertreter der Pensionisten sitze ich jeden Dienstag ab 8 Uhr im Gewerkschaftsbüro Graz Eggenberg in der Karl-Morrestr. 32, telefonisch über 0664/433 82 95 für ganz Österreich erreichbar.
Alois Reicht
GPF-Pensionisten-Vors.




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