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.Gürtel enger schnallen?
Zwei Themen beschäftigen die Arbeit der Pensionistenvertreter in der GPF besonders:
1.) Der Pensionsbeitrag nach § 13a des Pensionsgesetzes 1965 (Pensionssicherungsbeitrag): Bereits im Jahre 2006 hat der VfGH eine Beschwerde eines pensionierten Beamten des öff. Dienstes abgelehnt.
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art. 144 Abs. 2 B-VG).
Trotz dieser Ablehnung ist seit April des Vorjahres eine Beschwerde über den Pensionsbeitrag nach § 13a des PG an den VfGH wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes anhängig. Die Entscheidung des VfGH ist noch ausständig.
In diesem Zusammenhang verweisen wir an die im Regierungsprogramm vorgesehene Arbeitsgruppe zum Thema „Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Versorgungsleistungen“, die ihre Arbeit allerdings noch nicht aufgenommen hat.
2.) Die Deckelung der Pensionen nach den Bestimmungen des § 3a ASVG und den Verordnungen zuletzt BGBl. 337/2007. Pensionsanpassung bis Euro 2,466.–(60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) nach Prozenten, darüber nach Fixbeträgen, 2010 waren es Euro 36,99.
Diese Regelung bedeutet für Pensionen über diese Grenze trotz Werterhaltung der Pensionen einen Verlust. Eine Anhebung auf 75 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage ist im Forderungsprogramm an die Bundesregierung enthalten. Die Beschwerde an den VfGH wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wurde vom VfGH nicht behandelt und abgelehnt. Der VfGH begründet die Nichtbehandlung der Beschwerde im Wesentlichen so: Dem Gesetzgeber ist bei der Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Beamten durch den Gleichheitsgrundsatz ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum offen gehalten. Die Grenzen des Gestaltungsspielraumes werden nicht genau definiert, sodass den Regierungen praktisch freie Hand gelassen wird, entsprechend den momentanen aktuellen politischen Strömungen zu agieren.
Diese beiden ungelösten Probleme werden trotz Entscheidungen des VfGH als Forderungen aufrecht bleiben.
„Die letzten Tage im Pensions-Paradies“
(Titel einer Tageszeitung)
Wirtschaftskrise, Finanzkrise, Währungskrise – tägliche Schlagworte in den Medien, Sparen ist angesagt und notwendig, aber wo? Die öffentlichen Haushalte und damit „wir“ müssen wahrscheinlich den Gürtel enger schnallen. Die Politik und die sogenannten Fachleute und Organisationen sind ratlos. Die Schuldigen bleiben im Hintergrund und die Regierungen sind zum Teil nicht gewillt bzw. uneinig, um das Finanz- und Währungsproblem neu zu ordnen. Das Kapital und die Finanzmärkte sind flexibel und bestimmen die Richtung nach Gewinn und Erfolg. Die Regierungen laufen hinterher und versuchen das Schlimmste zu verhindern.
So wie im Vorjahr beginnt die Debatte über das Pensionssystem wieder: Nicht finanzierbar, die öffentlichen Ausgaben für die Pensionen sind zu hoch, Pensionen – in Prozent des Bruttoeinkommens – sind in Österreich zu hoch und so weiter. Wir hören diese Argumente seit Jahren und es ändert sich nichts und es muss weiter gehen. Der „Sozialforscher“ Bernd Marin hat sich wieder zu Wort gemeldet und seine Weisheiten zum Besten gegeben.
Wir müssen an das Pensionssystem glauben und für die Aufrechterhaltung kämpfen. Das Kämpfen um soziale Gerechtigkeit hat sich bisher gelohnt und wird sich auch in Zukunft lohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Reicht




