Konzept des Postbetriebsrates zeigt erste Erfolge

Verfasst von red am 20 Juli, 2010 - 14:15.

Post-Aufsichtsrat mit der Erhaltung hunderter Postämter am Land einverstanden

Das am 29. Juni 2010 seitens des Zentralausschusses der Post AG beim Postvorstand eingebrachte Programm, nach dem hunderte Postfilialen am Land erhalten werden könnten, hat nunmehr offenbar teilweise auch in der Strategie des Postvorstandes Befürwortung gefunden. So sollen zukünftig trotz Post.Partnerschaften weiterhin hunderte eigenbetriebene bankfokussierte Standardfilialen am Land erhalten bleiben, die Post- und Finanzdienstleistungen in höchster Qualität anbieten sollen.
Für die Personalvertretung ist dies der Weg in die richtige Richtung, zumal damit bestätigt ist, dass das von der Belegschaftsvertretung vorgelegte Konzept erfolgversprechend ist. Eine für das Projekt eigens eingesetzte Arbeitsgruppe der Personalvertretung wird daher mit dem Postmanagement über Details und die weitere Vorgangsweise verhandeln.
„Unser Ziel ist es, um jede einzelne Postfiliale zu kämpfen, um dem Filialnetz auch in der Zukunft noch eine Chance zu geben“, so Gerhard Fritz, Vorsitzender des Zentralausschusses.
Überschattet wurde der Aufsichtsrat von einer unverhohlenen Drohung seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Peter Michaelis, der den Belegschaftsvertretern geschäftsschädigendes Verhalten vorwarf. Dem gegenüber steht ein der Arbeitnehmervertretung vorliegendes Rechtsgutachten, das den Kapitalvertretern des Aufsichtsrates widerrechtliches Fernbleiben anlässlich einer von der Belegschaftsvertretung für 29. Juni 2010 einberufenen Aufsichtsratssitzung vorhält. Sollten durch die verspätete Abhaltung der erst am 20. Juli 2010 stattgefundenen Sitzung des Aufsichtsrates Schaden entstehen, haftet der Vorsitzende des Aufsichtsrates wegen Nichteinberufung bzw. auch die sonstigen Mitglieder des Aufsichtsrates wegen Nichterscheinens zu einer rechtsgültig einberufenen Aufsichtsratssitzung. Die Belegschaftsvertretung hat daher Finanzminister Dr. Josef Pröll aufgefordert, tätig zu werden, um einerseits die erforderlichen Konsequenzen aus dem rechtswidrigen Verhalten der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat zu setzen, und andererseits, um sicherzustellen, dass sich in Zukunft solche Rechtswidrigkeiten nicht mehr wiederholen.

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