Erstmals flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen gesetzlich festgeschrieben

Verfasst von red am 10 November, 2009 - 13:25.
Ministerin legt neues Postmarktgesetz im Verkehrsausschuss vor
 
   Wien (OTS/BMVIT) - Infrastrukturministerin Doris Bures legt heute dem Verkehrsausschuss das neue Postmarktgesetz vor. Mit diesem Gesetz wird erstmals eine Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen gewährleistet und damit zum ersten Mal die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. "Mir war es wichtig, dass die Verunsicherung infolge der Schließungswellen seit dem Jahr 2000 beendet wird und Versorgungssicherheit gegeben ist. Und das ist uns mit diesem Postmarktgesetz gelungen", so Bures. 
 
 Für Bures gibt es vier zentrale Punkte, die dieses Gesetz kennzeichnen und die einen wesentlichen Fortschritt bedeuten: 1.Erstmals Mindestanzahl an Postgeschäftsstellen garantiert Mit der vorgesehenen Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen wird das Angebot im Vergleich zu heute sogar erweitert. Das bedeutet eine flächendeckende Versorgung auf sehr hohem Niveau. Das ist gut für die Bevölkerung und gut für den Wirtschaftsstandort.
 
2.Kein "Rosinenpicken" möglich
Das Postmarktgesetz schafft klare und faire Rahmenbedingungen für den Universaldienstleister Post AG und alle anderen Marktteilnehmer. Zudem werden Kostennachteile des Universaldienstleisters, der auch in weniger dicht besiedelten Gebieten das volle Angebot an Postdienstleistungen garantieren muss, durch einen Universaldienstfonds ausgeglichen - "Rosinen-Picken" wird damit ausgeschlossen.
 
3. Kein Lohndumping
Zugleich ist das Postmarktgesetz eine klare Absage an Lohndumping. Denn die ArbeitnehmerInnen von konzessionierten Postdienstleistern müssen nach einem Kollektivvertrag beschäftigt werden. Bures: "Wir haben klargemacht, dass Lohndumping kein Instrument in einem fairen Wettbewerb sein kann."
 
4. Klare Regeln für Hausbrieffachanlagen - keine Belastung für Haus-Eigentümer und Mieter
Außerdem gibt es endlich eine Lösung für die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen. Die Umrüstung ist 2006 nach dem VfGH-Urteil ganz zum erliegen gekommen, weil da die Haus-Eigentümer und Mieter belastet wurden. Jetzt wird klargestellt, dass die Umrüstung von der Post AG bis Ende 2012 vorgenommen werden muss und die alternativen Anbieter sich an den Kosten beteiligen. Das heißt zugleich, dass MieterInnen und Haus-EigentümerInnen nicht belastet werden.
 
"Mein Ziel war es, den gesetzlichen Rahmen für die flächendeckende Versorgung mit qualitativ hochwertigen und leistbaren Postdienstleistungen sicherzustellen. Das neue Postmarktgesetz bringt dafür weitreichende Regelungen, mit denen Postdienstleistungen auch im ländlichen Raum garantiert sind und der Wirtschaftsstandort gestärkt wird", hielt die Ministerin fest. 

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