Soll die GPF gemeinsam mit ihren Mitgliedern aktiv werden gegen eine Auslagerung der Beamten an eine Personalagentur?

Verfasst von Sven Hilberth am 28 August, 2008 - 14:51.
Ja
97% (169 Stimmen)
Nein
3% (6 Stimmen)
Gesamte Stimmen: 175
Kommentar von Sven Hilberth am 9 September, 2008 - 12:36

Die Einschätzungen von Koll. Bahr können aber meiner Einschätzung nach nicht dazu führen, dass angeblich nicht mehr benötigte ArbeitnehmerInnen der TA auf die Strasse gesetzt werden. Wenn es weniger Aufgaben im Festnetzbereich gibt, sollte man die KollegInnen umschulen in den Mobil-Bereich, und dort die Arbeitszeit stark verkürzen bei vollem Lohn. Gewinne sind ja offenbar genug da, also können alle Kolleginnen und Kollegen bei der TA auch davon ernährt werden...
Und der höhere Kündigungsschutz der Beamten ist ein Status, den wir als GewerkschafterInnen für alle anstreben sollten.

Kommentar von g.bahr am 5 September, 2008 - 13:34

1. Ein Pool ist ein Begriff des Konsums: Man kauft sich einen, befüllt ihn mit Wasser und
springt hinein. Wenn nicht genug Wasser drin ist (er nicht dienstrechtlich abgesichert ist) kann
man sich dabei auch politisch den Kopf beschädigen.
2.  Ein Arbeitsplatz im rechtlichen Sinn ist dann vorhanden, wenn Arbeit da ist.
Auf einen Arbeitseinsatz zu warten ist daher keine Arbeit, sondern bloß Bereitschaft.
3. Ein Pool ist also kein Arbeitsplatz - ausser für Profischwimmer oder Bademeister.
4. Da die ÖIAG keine Badeanstalten betreibt, kann ein Pool welcher Art auch immer dort
nicht sein.
5. Wer Arbeit im Pool - auf Staatskosten - bezahlt, obwohl dort nachweislich keine
Arbeit vorhanden ist, macht sich strafbar.
 

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