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.Zentralausschuss der Post AG erreicht neuen Sozialplan
Verfasst von red am 14 Dezember, 2010 - 17:17
Sozialplan soll Kündigungen verhindern und sozialverträgliche Lösungen ermöglichen
Sozialplan soll Kündigungen verhindern und sozialverträgliche Lösungen ermöglichen Der Zentralausschuss der Bediensteten der Österreichischen Post AG hat den zwischen Postvorstand und Personalvertretung verhandelten Sozialplan beschlossen.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichstrates soll der Sozialplan mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten und bis einschließlich 31. Dezember 2012 Gültigkeit haben.
Den Sozialplan können Angestellte und Beamte der Post AG in Anspruch nehmen, die infolge der Restrukturierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz verlieren. Demnach können Beamte und Angestellte unter Anwendung eines Abfertigungsmodells aus dem Dienststand der Post AG ausscheiden.
Beamte erhalten eine altersabhängige Bruttoeinmalzahlung zwischen 43 und 45 Monatsbezügen.
Beamte der Jahrgänge 1953 und älter, die aufgrund einer beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit von 40 Jahren die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Pensionierung erfüllen, können bei Arbeitsplatzverlustigkeit unter Anwendung eines Karenzmodells mit 62% des Durchschnittsgehaltes der letzten acht Jahre bis zu ihrem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in einen Vorruhestand treten. Für Beamte der Jahrgänge 1954 und 1955 erhöht sich auf Grund der Budgetbegleitgesetze
die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit auf 42 Jahre und das gesetzliche Pensionsantrittsalter auf 62 Jahre.
Angestellte erhalten bei einem Austritt aus dem Dienstverhältnis je nach Dienstalter neben ihrer gesetzlichen Abfertigung zusätzlich eine freiwillige Abfertigung. Das Höchstausmaß der Bruttoeinmalzahlung beträgt unter bestimmten Voraussetzungen 50 Monatsgehälter.
Für alle MitarbeiterInnen die von Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind, besteht ebenfalls unter Anwendung der jeweiligen Abfertigungsmodelle auch die Möglichkeit der Qualifizierung und Ausbildung durch eine zwischen Post AG und Arbeitsintegrations GmbH (waff) abgeschlossene Postarbeitsstiftung. Die Kosten trägt die Österreichische Post AG. Dadurch können betroffene MitarbeiterInnen mit einer Erfolgsdquote von bis zu 80 Prozent wieder in den Arbeitsprozess integriert werden.
"Damit ist uns ein Sozialplan gelungen, der trotz der Rationalisierungen des Unternehmens Kündigungen verhindern soll und sozialvertägliche Lösungen ermöglicht. Gerade im Hinblick auf die bestehende Postamtsschließungsdebatte und die bevorstehenden Rationalisierungsvorhaben des Managements ist dieser Sozialplan vorausschauend und von weitreichender Bedeutung ", so Helmut Köstinger, Vorsitzender des Zentralausschusses der Post AG.




