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Berufskraftfahrer brauchen Sicherheit

Verpflichtende Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern muss als Arbeitszeit gelten
   Die verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Berufslenker ist in Österreich per Gesetz geregelt. Die Kostentragung dafür ist jedoch gesetzlich nicht eindeutig fixiert.
   „Für einen Berufskraftfahrer ist es berufsnotwendig, dass er nicht nur bestens ausgebildet ist, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben einhält. Kein Busunternehmer käme auf die Idee, einen Autobuslenker ohne gültigen Führerschein zu beschäftigen“, sagt Robert Wurm, der Betriebsratsvorsitzende des Postbusses.
   Die zwingende regelmäßige Ausbildung trifft Bus-/Lkw-Lenker/innen, die eine gültige Lenkberechtigung der Klassen D, C1 und/oder C bereits besessen haben. Sie müssen bis zum 10. 9. 2013 (D)  bzw. bis zum 10. 9. 2014 (C1 und C) eine Weiterbildung besuchen und den Fahrerqualifizierungsnachweis eintragen lassen, um einen LKW über 3,5 t HG oder einen Omnibus gewerblich lenken zu dürfen.
Einige Kollektivverträge haben die Ausbildungskosten bereits geregelt und die Übernahme der Kurskosten durch die Arbeitgeber vereinbart, trotzdem ist die gesetzliche Regelung nicht eindeutig und wird von einigen „schwarzen Schafen“ unter den Busunternehmern so interpretiert, dass sich die Lenker/innen die zusätzliche Ausbildung selbst bezahlen sollen.
   Aus diesem Grund hat Wurm einen Antrag an die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien gestellt, um diesen gesetzlichen  Mangel eindeutig zu regeln.
Diese Ausbildungszeit für die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer/innen soll zukünftig als Arbeitszeit gelten.
   „Wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung, sonst müssen demnächst die Autobuslenker auch den Sprit für das von ihnen gelenkte Fahrzeug selbst bezahlen“, sagt Robert Wurm.


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